
Strukturierte Instrumente zur Unternehmensstabilisierung






Präventiver Restrukturierungsrahmen (StaRUG)
Das StaRUG ermöglicht verbindliche Mehrheitsbeschlüsse gegen akkordstörende Minderheitsgläubiger ohne öffentliches Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung behält das operative Mandat und saniert die Passivseite vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
In der Eigenverwaltung agiert die Geschäftsleitung eigenverantwortlich unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir strukturieren die Fortführungsprognose, verhandeln den Insolvenzplan und nutzen die insolvenzspezifischen Sanierungswerkzeuge zur Restrukturierung der Kostenbasis.
Haftungsvermeidung für Geschäftsführer
Bei Krisenanzeichen droht Geschäftsleitern persönliche Inanspruchnahme für Zahlungen nach Insolvenzreife. Wir prüfen Zahlungsfähigkeit und Überschuldungsstatus taggenau zur lückenlosen Dokumentation der organschaftlichen Sorgfaltspflichten.
Vier Phasen strukturierter Sanierungsführung
Statusanalyse und Stichtagsprüfung
Strategische Verfahrenswahl
Gläubigerverhandlung und Planerstellung
Rechtskräftige Umsetzung
Abwägung zwischen konsensualer Sanierung, vorinsolvenzlichem StaRUG-Plan oder gerichtlicher Eigenverwaltung auf Basis der Gläubigerstruktur und Finanzierungszusagen.
Gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans, Aufhebung von Vollstreckungssperren und Begleitung der finalen Rekapitalisierung zur dauerhaften Marktstabilisierung.
Forensische Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Feststellung von Antragsfristen zur unmittelbaren Sicherung des Vorstands vor zivil- und strafrechtlicher Organhaftung.
Ausarbeitung des rechtskonformen Restrukturierungs- oder Insolvenzplans. Strukturierung von Gläubigergruppen und gerichtliche Vorabstimmung der Planbestätigung.
Diskrete Ersteinschätzung Ihres Mandats
In akuten Krisenlagen entscheiden Stunden über persönliche Haftungsrisiken und Handlungsoptionen. Wir prüfen Ihren Sachverhalt vertraulich und fristwahrend.
