Restrukturierung und Sanierungsrecht

Strukturierte Instrumente zur Unternehmensstabilisierung

Rechtliche Weichenstellungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit, gerichtlichen Schutzschirmverfahren und Verhandlungen mit Gläubigerkonsortien.

Sanierungskonzepte

Drei Säulen moderner Unternehmensrettung

Vorinsolvenzlicher Rahmen

Präventiver Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Das StaRUG ermöglicht verbindliche Mehrheitsbeschlüsse gegen akkordstörende Minderheitsgläubiger ohne öffentliches Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung behält das operative Mandat und saniert die Passivseite vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.

Gerichtliche Sanierung

Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung agiert die Geschäftsleitung eigenverantwortlich unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir strukturieren die Fortführungsprognose, verhandeln den Insolvenzplan und nutzen die insolvenzspezifischen Sanierungswerkzeuge zur Restrukturierung der Kostenbasis.

Risikoabwehr

Haftungsvermeidung für Geschäftsführer

Bei Krisenanzeichen droht Geschäftsleitern persönliche Inanspruchnahme für Zahlungen nach Insolvenzreife. Wir prüfen Zahlungsfähigkeit und Überschuldungsstatus taggenau zur lückenlosen Dokumentation der organschaftlichen Sorgfaltspflichten.

Verfahrensablauf

Vier Phasen strukturierter Sanierungsführung

01
02
03
04

Statusanalyse und Stichtagsprüfung

Strategische Verfahrenswahl

Gläubigerverhandlung und Planerstellung

Rechtskräftige Umsetzung

Abwägung zwischen konsensualer Sanierung, vorinsolvenzlichem StaRUG-Plan oder gerichtlicher Eigenverwaltung auf Basis der Gläubigerstruktur und Finanzierungszusagen.

Gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans, Aufhebung von Vollstreckungssperren und Begleitung der finalen Rekapitalisierung zur dauerhaften Marktstabilisierung.

Forensische Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Feststellung von Antragsfristen zur unmittelbaren Sicherung des Vorstands vor zivil- und strafrechtlicher Organhaftung.

Ausarbeitung des rechtskonformen Restrukturierungs- oder Insolvenzplans. Strukturierung von Gläubigergruppen und gerichtliche Vorabstimmung der Planbestätigung.

Diskrete Ersteinschätzung Ihres Mandats

In akuten Krisenlagen entscheiden Stunden über persönliche Haftungsrisiken und Handlungsoptionen. Wir prüfen Ihren Sachverhalt vertraulich und fristwahrend.